Leider sind wir auf der Ravensburger Hütte gezwungen eine Anzahlung zu verlangen. Warum Anzahlung erklärt Thomas (Hüttenwirt) in einem eigenen Beitrag.
In Anlehnung an die “Empfehlung für einheitliche Reservierungsbedingungen für bewirtschaftete Alpenvereinshütten” des DAV gelten auf der Ravensburger Hütte für Reservierungen folgende Stornierungsbedingungen:
- Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz auf der Ravensburger Hütte gestellt und von Seiten des Hüttenpächters bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht ausdrücklich die Schriftform vereinbart wurde.
- Der Pächter ist berechtigt, eine Anzahlung von € 10,-pro Nacht und Person für Reservierungen zu berechnen. Der Anzahlungsbetrag wird dann mit der Konsumation vor Ort auf der Hütte gegenverrechnet. Im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt können Stornogebühren mit den geleisteten Anzahlungen verrechnet werden. Sollte die Anzahlung höher als die Stornogebühr bzw. der Nächtigungstarif sein, wird der Differenzbetrag zurückerstattet.
- Sollten nach Reservierung gemäß Punkt 1 einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt bzw. Nichtantritt des Gastes folgende Stornogebühren pro Person und Nacht fällig:
Bei Rücktritt ab 5 Tage (Datum der Anreise – 5 Tage = Datum für rechtzeitige Stornierung!) vor Beginn des Aufenthaltes: 10 € pro Person und Nacht.
Die obengenannte Frist errechnet sich ab dem Eingang der Stornierung (schriftlich) des Gastes beim Hüttenpächter. - Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich der Hüttenzustieg bzw. die Anreise zum Ausgangsort aufgrund höherer Gewalt (z.B. Murenabgang) nicht möglich ist. Die Hüttenwirtsleute sind bei einem Rücktritt umgehend zu informieren!
- Alle Entscheidungen betreffend Touren, Routen, Wetter-und Lawinensituation etc. liegen in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenverantwortlichen für Schäden jeglicher Art ist ausgeschlossen.